
Die St. Marien Kirche Plate ist eine der heute nur noch wenigen Patronatskirchen.
Am 22. Mai 2016 wurde Imai von Blottnitz als 41. Patronin der Familie im Rahmen eines Gottesdienstes eingesegnet. Zuvor war 48 Jahre lang Eberhard von Plato Patron der Kirchengemeinde Plate.



Seit 1372 wechseln sich Patronatsfamilien »von Plato« (Obergut Grabow) und »von Blottnitz« (Untergut Grabow) mit der Ausübung des Patronats ab. Der jeweilige Patron hat einen festen Sitz im Kirchenvorstand.
Von 1372 bis 1900 gab es 37 Patrone, ab 1900 waren es:
38. Patron:
Dr. Eberhard von Plato, 1900-1941, Obergut
39. Patronin:
Agnes von Blottnitz, geb. Plato, 1941-1968, Untergut
40. Patron:
Eberhard von Plato ( Enkel vom 38. Patron), 1968-2016, Obergut
41. Patronin:
Imai von Blottnitz, ab 2016, Untergut
Imai von Blottnitz: Sie ist die aktuelle Patronin und setzt sich als zugleich 1. Vorsitzende des Fördervereins der St. Marien Kirche sehr für die Unterstützung und Förderung der Kirchgemeinde ein.
Eberhard von Plato: Als 40. Patron der Familie von Plato übernahm Eberhard von Plato das Patronat am 14. April 1968 von seiner Vorgängerin Frau Agnes Bloch von Blottnitz, der Großmutter unserer jetzigen Patronin. 48 Jahre lang dieses Amt mit großer Freude und im festen Glauben auszufüllen setzt eine große Leidenschaft und Beständigkeit voraus. Mit sechs Pastoren und acht Kirchenvorständen hat er zusammengearbeitet. Sein besonderes Interesse galt der Renovierung der St. Marien Kirche und Orgel, für die er sich sehr eingesetzt hat. Und noch heute, auch ohne aktives Patronatsamt, liegt ihm die St. Marien Kirche sehr am Herzen – nicht nur das Gebäude, sondern auch die dazugehörigen Menschen.



Bericht von der Patronatsübergabe, EJZ vom 21. Mai 2016 und Beitrag über Patronate in der Region, Kiebitz vom 19. Juni 2020
Das Patronat – Geschichtlicher Hintergrund
Anton Rupp schrieb in Plate – Chronik eines Dorfes im hannoverschen Wendland (1997) unter anderem folgenden Text über die Geschichte des Patronats in Plate:
… Seit jeher hatten die v. Platos das „Jus Patronatus“, das Patronatsrecht über die Kirche, d.h. Verwaltung der Kirche, des kirchlichen Vermögens, die Besetzung der Pfarre und des Küster- und Organistendienstes. Bis 1850 gehörte auch die Erhaltung der Kirche zu ihren Pflichten, danach ging die Aufgabe auf die Kirchengemeinde über. Anfangs wurden von der Kirchengemeinde nur Fuhren (Spanndienste) von den Hufnern du Handdienste von den Kossatern verlangt. Geregelt wurden diese Dienste zuerst von drei, später von zwei Juraten. …
Seit 1848 traten Kirchenvorsteher an die Stelle der Juraten, die dann 6,85 Mark für Schuhe, „für das Gehen mit dem Klingelbeutel“, erhielten. Später wurde die Gemeinde auch zur Erhaltung des Gestühls und der Glocken herangezogen, wie auch zur Unterhaltung des Friedhofes, des Pfarrhauses, der Küsterei und des Organistenhauses. Die Patrone haben aber immer, teilweise mit ihrem eigenen Vermögen, zur Erhaltung der Kirche beigetragen. So vermachte z.B. der Hofrichter Anton Dethlev v. Plato 1673 eine Summe zum Bau eines Organistenhauses, und Heinrich Philipp v. Plato zahlte 1677 aus der Zinsrechnung 30 Thl. für den Kauf von Kalk und Steine zur Reparatur der verfallenen Kirchhofsmauer, „zu welchen sich die Gemeinde pflichtgemäß verstanden, die ihr aber bei jetziger Geld mangelnden Zeiten fast schwer fallen wollen, damit solch gutes und hochnötiges Werk nicht rückgängig werden möchte“.Durch das Kirchenvorstandsgesetzt von 1848 wurde das Recht, das kirchliche Vermögen zu verwalten, den Patron entzogen und den Kirchenvorständen übertragen. Hier kam aber 1849 ein schriftliches Übereinkommen zustande, dass „die Verwaltung des Kirchenvermögens nach wie vor durch die Patrone erfolgt. Aus dem Kirchenvermögen wird dasjenige bestritten, was bisher daraus geleistet worden. Die Gemeinde hat die bisher ihr obliegenden Verpflichtungen nach dem bisherigen Maßstabe zu erfüllen, insbesonderheit auch die Dienste zu den Kirchenbauten zu leisten.“
In früherer Zeit haben die Patrone diese freiwillige Pflicht auch erfüllt, wie aus dem seit 1628 geführten Kirchenrechnungen hervorgeht. Besonders der Hofrichter Anton Dethlev v. Plato hat Fürsorge für die Kirche getragen. Er gab den Patronen 1628 u.a. den Rat: „Fürchtet Gott und tut den Kirchen Recht, so wird Gott segnen Euer Geschlecht“. … 1886 ging dann auch hier die Verwaltung der Kirche und das kirchliche Vermögen an den Kirchenvorstand über. …
Seine Ausführungen zum Patronat entnahm er u.a. dem Buch: Die Kirche zu Plate . In Anlaß ihrer Restaurierung: 1900 der Gemeinde dargeboten von ihrem zeitigen Pastor A. Wörmer.

